Erbrecht V

Zahlungsverpflichtung bei Tod des Miteigentümers

Ein Paar beabsichtigt den Erwerb einer Eigentumswohnung, befürchtet jedoch den Verlust der Immobilie im vorzeitigen Todesfall des jeweils anderen. Wie ist die Rechtslage?
Grundsätzlich geht im Todesfall die Hälfte des Verstorbenen auf den anderen Eigentümer über. Dieser hat der Verlassenschaft des Verstorbenen die Hälfte des Verkehrswertes zu bezahlen. Die Zahlungsverpflichtung kann dem überlebenden Partner durch letztwillige Verfügung oder Schenkung auf den Todesfall erlassen werden.

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