Diversion

Eine zunächst harmlos erscheinende Diskussion in einem Gastlokal endet in einer Rauferei, bei dem jemand Schläge erhält und verletzt wird. Der Täter ist jugendlich, hat einen fixen Arbeitsplatz und keine Vorstrafen. Ist hier wirklich die Durchführung eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung vor Gericht notwendig?“
Vor allem im Jugendstrafrecht gibt es die Möglichkeit, ein Strafverfahren durch sogenannte Diversion zu beenden. Voraussetzung hierfür sind keine schwere Schuld des Täters sowie eine Verantwortungsübernahme durch ihn. Nach Zahlung einer Geldbuße, Erbringung von gemeinnützigen Leistungen bzw. Durchführung eines Tatausgleichs wird das Verfahren eingestellt. Eine Diversion stellt keine Vorstrafe dar.“

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