Erbrecht VII

Testamentsanfechtung

Herr F. legt nach dem Tod seiner Lebensgefährtin ein handgeschriebenes Testament vor, welches ihn als Erben begünstigt. Ihre Kinder überlegen eine Testamentsanfechtung. Wie ist die Rechtslage?
Es ist zu prüfen, ob das Schriftstück äußerlich unbedenklich und inhaltlich schlüssig ist. Nur wenn dem Inhalt und der äußeren Form nach eine rechtsgültige letztwillige Verfügung vorliegt, kann eine Testamentsanfechtung überhaupt in Betracht kommen.

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