Doppelverkauf

Treuhandabwicklung

Familie E. bezahlt, wie mit dem Verkäufer mündlich vereinbart, die Anzahlung für ihr Wunschhaus in bar. Am Tag des Einzug stellt sich heraus, dass das Haus ein zweites Mal verkauft wurde, aber schon mit beglaubigt unterfertigtem Kaufvertrag. Der Verkäufer ist untergetaucht. Wie können solche Fälle vermieden werden?
Bei großen Investitionen sollte man auf schriftliche Vereinbarungen und Treuhandabwicklung bestehen und nicht bar bezahlen, da sonst schlechte Chancen bestehen, im Bedarfsfall die Rückerstattung getätigter Zahlungen durchzusetzen.

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