Erbrecht IV

Anspruch von Ehegatten

Die Ehepartner Herr und Frau S. haben beide Kinder aus Vorehen, sowie unterschiedlich hohe Vermögen aufgebaut. Die Kinder des wohlhabenderen Mannes haben nun Angst, im Todesfall einen Teil ihres Erbes an die neue Ehefrau und deren Kinder zu verlieren. Wie ist die Rechtslage?
Frau S. hat gesetzlich Anspruch auf ein Drittel des Vermögens Ihres Mannes. Mittels Testament kann dieser Anteil auf ein Sechstel reduziert werden. Durch einen Pflichtteilsverzicht kann der Vermögensübergang auf die zweite Ehefrau gänzlich verhindert werden.

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