Unklare Vertragsklausel im Versicherungsrecht

Sie haben vor einigen Jahren einen Pensionsversicherungsvertrag abgeschlossen, der die Klausel enthält, dass die Prämie, soweit sie nicht zur Deckung von Kosten bestimmt ist, in Fondanteile umgerechnet wird, wobei die Verwaltungskosten auf langjährigen Erfahrungswerten beruhen. Weder die Höhe der Abschlusskosten noch die Verrechnung eines Aufgabeaufschlages findet sich in den Vertragsunterlagen.
Weil diese Vertragsklausel den Konsumenten über die Höhe der Kostenbelastung im Unklaren lässt, ist der Anspruch aus dem Versicherungsvertrag ohne Berücksichtigung von Abschluss- und Verwaltungskosten zu berechnen.

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