Unterhaltspflicht der Großeltern

Sind Großeltern grundsätzlich zur Unterhaltsleistung gegenüber Enkelkindern verpflichtet? Haben diese einen direkten gesetzlichen Anspruch gegen die Großeltern? Wie ist die Rechtslage?
Großeltern sind grundsätzlich nicht zu Unterhaltsleistungen gegenüber Enkelkindern verpflichtet. Nur in Ausnahmefällen besteht subsidiär für alle vier Großeltern anteilsmäßig eine Unterhaltsverpflichtung. Diese Leistung kann aber beispielsweise durch Betreuung der Enkelkinder erbracht werden.

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