Entgangene Urlaubsfreude

Herr Mayr bucht einen Urlaub. Auf der gegenständlichen Ferienanlage fehlt aber der Golfplatz und der Balkon mit Meerblick.
Das Konsumentenschutzgesetz sieht vor, dass Herr Mayr sich, wenn er die Mängel nicht unverzüglich mitteilt, ein Mitverschulden anrechnen lassen muss. Herrn Mayr steht auch ein Anspruch wegen entgangener Urlaubsfreude zu, wenn ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistung nicht erbracht wird. Es empfiehlt sich Mängel im Urlaub sofort beim Reiseveranstalter zu melden, um vollen Ersatz zu erhalten.

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