Bei der Unternehmensgründung sind verschiedene Aspekte, sowie Vor und Nachteile der einzelnen Rechtsformen abzuwägen. Neben den Rechtsformen der Personengesellschaft wie offene Gesellschaft (OG) und Kommanditgesellschaft mit einem persönlich haftenden Gesellschafter und einem beschränkt haftenden Gesellschafter und Kapitalgesellschaften wie GmbH (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG) können auch noch andere Formen wie zum Beispiel eine Stille Gesellschaft überlegt werden. Sind die Bedürfnisse der Gesellschafterinnen, der Umfang der beabsichtigten Geschäftstätigkeit und des beabsichtigten Arbeitseinsatzes, sowie die Haftungsrisiken, sowie die erforderliche Kapitalausstattung abzuwägen.
Ein Gespräch mit ihrem Rechtsanwalt wird zur Findung der optimalen Gestaltung des gemeinsamen Unternehmens die erforderliche Klarheit bringen