Erbrecht VII

Erbrecht – Vorausvermächtnis Ehegatte

Herr Maier bewohnte vor seinem Tod seit Jahren gemeinsam mit seiner Ehegattin das in seinem Alleineigentum stehende Einfamilienhaus. Als Herr Maier verstirbt hinterlässt er ein Testament mit dem er den gemeinsamen Sohn als Alleinerben einsetzt. Der Sohn des verstorbenen Herrn Maier hat seit Jahren ein äußerst schlechtes Verhältnis zu seiner Mutter und fordert diese nunmehr auf, das geerbte Einfamilienhaus zu räumen. Wie ist die Rechtslage?
Der Witwe steht ein gesetzliches Vorausvermächtnis zu. Das gesetzliche Vorausvermächtnis ist das Recht des überlebenden Ehegatten und eingetragenen Partners, in der Ehe-/Partnerschaftswohnung weiter zu wohnen und die beweglichen Haushaltsgegenstände weiterzubenützen. Das gesetzliche Vorausvermächtnis soll dem Partner des Verstorbenen die Fortführung seines bisherigen Lebens ermöglichen. Er soll in seiner gewohnten Umgebung bleiben und sein gewohntes Leben weiterführen können. Dem Räumungsbegehren des Sohnes steht deshalb das aus dem gesetzlichen Vorausvermächtnis abgeleitete Wohnrecht der Witwe entgegen. Die Witwe hat als Wohnungsberechtigte die laufenden Kosten für Betrieb und Erhaltung des Hauses zu tragen.

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