Erbrecht II

mündliches Testament

Am Sterbebett erklärt Franz H., seine Lebensgefährtin solle Alleinerbin sein. Anwesend sind dabei seine drei Kinder und seine Lebensgefährtin. Ist dieses Testament gültig?
Ein Testament muss entweder eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, oder es braucht drei Zeugen, die in keinem Naheverhältnis zum Begünstigten stehen. Durch das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 wurde zudem eine Verschärfung der Form eingeführt. Nur in einer Gefahrensituation kann mündlich testiert werden mit zwei Zeugen. Der Lebensgefährte scheidet als Zeuge jedenfalls aus.

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