Beweisführung im Verwaltungsstrafverfahren nach Parkschaden

Herr N. kommt zu seinem PKW und findet einen Streifschaden vor. Er erstattet Anzeige, weil er vermutet, dass der Lenker des neben ihm stehenden Autos den Schaden verursacht hat. Frau W. wird angezeigt, obwohl sie in Wirklichkeit nicht die Schuldige ist. Was kann sie tun?
Frau W. kann in diesem Fall Fotos ihres PKWs von der angeblichen Berührungsstelle erstellen und ein Gutachten eines Sachverständigen beantragen. Ein Lichtbildvergleich kann so idealerweise aufzeigen, dass es sich nicht um das Auto des Schädigers handeln kann.

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