Gewährleistung / Schadenersatz

Gewährleistung bei Kauf zwischen Privatpersonen

Frau S. hat sich einen Gebrauchtwagen von einem Freund gekauft, die Gewährleistung wurde im Vertrag ausgeschlossen. Kurze Zeit später fährt das Auto nicht mehr. Wie ist die Rechtslage?
Grundsätzlich kann bei Verträgen zwischen Privatpersonen die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen werden. Der Verkäufer kann trotzdem haften, wenn er bestimmte Eigenschaften zugesagt hat. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten, wenn Mängel bewusst verschwiegen wurden.

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