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Opfer im Strafverfahren

Eine junge Frau wird beim Überqueren eines Schutzweges von einem betrunkenen Autolenker mit dem PKW überrollt und schwer verletzt. Sie befindet sich einige Zeit im Krankenhaus und ist danach arbeitsunfähig. Wie und wo kann sie ihre Ansprüche geltend machen?
Zunächst kann sich das Opfer in dem gegen den schuldigen Lenker durchzuführenden Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen und Ansprüche, insbesondere Heilungskosten, Schmerzengeld für die erlittenen Schmerzen, Verdienstentgang und Sachschaden stellen. Das Opfer ist zur Hauptverhandlung zu laden. Die bereits im Strafverfahren zugesprochenen Beiträge bilden einen durchsetzbaren Exekutionstitel, darüberhinausgehende Ansprüche sind vor dem Zivilgericht geltend zu machen.

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