Entlassung im Krankenstand

Herr O. ist im ordnungsgemäß gemeldeten und ärztlich bestätigten Krankenstand. Als sein Dienstgeber zufällig an seinem Haus vorbeifährt und ihn dort rasenmähen sieht, entlässt er ihn wutentbrannt wegen Krankenstandmissbrauchs. Wie ist die Rechtslage?
Der Dienstnehmer ist verpflichtet, sich im Krankenstand an die ärztlichen Anweisungen zu halten, muss jedoch den Grund seiner Erkrankung nicht nennen. Gefährdet der Dienstnehmer durch sein Verhalten den Heilungsverlauf, stellt dies allerdings einen Entlassungsgrund dar.

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