Wegerecht

Frau X hat das Recht, einen Weg zu nutzen, der über das Grundstück des Herrn Y. führt. Eines Tages errichtet er auf seinem Grundstück einen und unversperrten Schranken. Frau X ist empört. Wie ist die Rechtslage?
Frau X muss die Einschränkung der Servitut nicht hinnehmen. Ohne ihre Zustimmung kann Herr den Schranken nur bei wesentliche Änderung der Umstände setzen. Es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Das stärkere Interesse ist zu berücksichtigen.

Sie suchen einen Anwalt?

Die Anwaltssuche ist ein Serviceangebot der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer. In einer ersten Selektion können Sie nach Tätigkeitsbereich und Sprengel sortieren. Eine direkte Suche nach Name und Stadt ist ebenfalls möglich. So finden Sie am schnellsten Ihren Anwalt in Oberösterreich!

Kostenlose Erstberatung

Die „Erste Anwaltliche Auskunft“ ist ein Serviceangebot der Rechtsanwaltskammern Österreichs. In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch gibt ein Anwalt Ihnen eine erste Hilfestellung, die ihnen helfen soll zu entscheiden, wie die weitere Vorgehensweise aussehen kann.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen