Scheidung I

Sozialversicherung von Ehegatten

Familie M. hat die Entscheidung getroffen, dass die Mutter ihre Berufstätigkeit beendet und als Hausfrau die Kinder versorgt. Frau M. hat jedoch Angst, dass ihr aufgrund fehlender Pensionsjahre im Scheidungs- und Pensionsfall die Armutsfalle droht. Wie ist die Rechtslage?
Im Fall einer Scheidung werden die von den Ehepartnern erworbenen sozialversicherungsrechtlichen Anwartschaftsrechte nicht automatisch geteilt. Es ist jedoch möglich auf freiwilliger Basis eine solche Teilung für die ersten 4 Jahre der Kindererziehung zu vereinbaren.

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