Negativzinsen

Sie haben als Verbraucher einen Kredit mit variabler Verzinsung aufgenommen und der EURIBOR geht so weit in den Keller, dass die Kreditzinsen trotz des fixen Aufschlags rechnerisch sogar negativ wären. Ihre Bank verweigert dennoch die Senkung der Zinsen auf und unter null. Darf sie das?
Der Oberste Gerichtshof hat mittlerweile in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, dass die Bank ein Sinken des vereinbarten Indikators so lange an ihre Kreditnehmer weitergeben muss, bis der vereinbarte fixe Aufschlag aufgezehrt ist. Sogenannte Negativzinsen, bei denen die Bank selbst zur Zinszahlung an Kreditnehmer verpflichtet wäre, sind dadurch ausgeschlossen. Soweit aber der vereinbarte Referenzzinssatz weiter absinkt als der jeweilige fixe Aufschlag, hat die Bank auch die vom Kreditnehmer zu zahlenden Kreditzinsen bis auf null zu senken.

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