weitere Rechtsthemen

Räumung / Delogierung

Herr M hat seinen Job verloren und ist mit seinen Mietzahlungen in Rückstand geraten. Er hat über mehrere Monate keine Miete zahlen können. Sein Vermieter droht ihm nun mit der Delogierung. Wie ist die Rechtslage?
Zahlt ein Mieter über mehrere Monate trotz Nachfristsetzung seine Miete nicht, kann der Vermieter den Mietvertrag auflösen und Räumungsklage gegen den Mieter einbringen. Ist der Vermieter mit seiner Räumungsklage erfolgreich, kann er im Anschluss die Zwangsräumung der Wohnung beantragen. Dabei müssen alle Personen, die das Mietobjekt bewohnen, dieses verlassen und es muss auch der gesamte Wohnungsinhalt entfernt werden. Der Vermieter muss dabei einen Schlosser und eine Spedition zur Verfügung stellen und der Gerichtsvollzieher überwacht den Vorgang. Vermieden kann eine Delogierung unter Umständen werden, indem man mit dem Vermieter eine Ratenzahlungsvereinbarung über die ausständigen Mieten vereinbart. Wenden Sie sich daher frühestmöglich an Ihren Vermieter und besuchen Sie unbedingt die Gerichtsverhandlung im Räumungsverfahren, denn auch wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen, kann ein Räumungsurteil gegen Sie erlassen werden.

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