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Parkschaden

Sie verursachen bei Nacht einen Parkschaden. Der Lenker des gegnerischen Fahrzeuges ist unauffindbar. Genügt es, ihre Visitenkarte oder einen Zettel mit Namen und Adresse des Schädigers an die Windschutzscheibe unter den Scheibenwischer des beschädigten Pkws zu klemmen? Wäre ein derartiger Unfall während der Nachtzeit gleichfalls ohne unnötigen Aufschub zu melden? Müssen Sie in diesem Zusammenhang mit einer allfälligen Verwaltungsstrafe rechnen?
Zu all diesen und anderen verkehrsrechtlichen Problemen berät Sie gerne Ihr Rechtsanwalt.

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