Gewährleistung / Schadenersatz

Mangelhafter Neubau

Nach der Fertigstellung eines Einfamilienhauses stellt sich heraus, dass diverse bautechnische Mängel vorliegen. Die Bauarbeiten wurden von verschiedenen Baufirmen durchgeführt. Wie ist die Rechtslage?
Innerhalb der ersten drei Jahre kann der Bauherr bei den Baumeistern um Mängelbehebung ersuchen. Drei Jahre nach der Kenntnis des Schadens und des konkreten Schädigers ist es möglich Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

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