Erbrecht – Pflichtteil

Die 35 jährige bisher ledige Josefine R. ist eine eingetragene Partnerschaft mit einer Frau eingegangen und möchte von Ihren Eltern die Ausstattung (Heiratsgut) einfordern. Die Eltern lehnen die gleichgeschlechtliche Beziehung ihrer Tochter und den angemeldeten Ausstattungsanspruch ab. Was kann Josefine R machen?
Das ABGB billigt nicht ausgestatteten Kindern mit unzureichendem Eigeneinkommen und Eigenvermögen, im Fall der Verehelichung oder Verpartnerung für die erste Haushaltsgründung einen Ausstattungsanspruch gegenüber den Eltern/Großeltern zu, dessen Höhe sich nach dem sozialen Status und der Leistungsfähigkeit der Eltern richtet, und der mit 25-33% des Jahreseinkommens begrenzt ist. Da die Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall abzuklären sind ist die Beiziehung eines Rechtsanwaltes ratsam.

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