Scheidung II

einvernehmliche Scheidung

Ein Ehepaar will zum Wohl der Kinder eine einvernehmliche Lösung bei der Scheidung finden. Wie können sie vorgehen?
Ist die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben, kann beim Bezirksgericht des letzten gemeinsamen Wohnortes ein Antrag für eine einvernehmliche Scheidung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass sich die Ehepartner in den wesentlichen Punkten der Scheidungsfolgen einig sind und sie diese in einem Scheidungsvergleich festhalten.

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