Dienstnehmer im Krankenstand

Der Dienstnehmer ist im Krankenstand, der ordnungsgemäß gemeldet und ärztlich bestätigt ist. Der Dienstgeber fährt zufällig am Haus des Dienstnehmers vorbei und sieht ihn den Rasen mähen. Wutentbrannt stellt ihn der Dienstgeber zur Rede und entlässt den Dienstnehmer wegen Krankenstandmissbrauchs.
Der Dienstnehmer ist verpflichtet, sich im Krankenstand an die ärztlichen Anweisungen, etwa zu Bettruhe oder Ausgangszeiten zu halten. Er ist nicht verpflichtet, dem Dienstgeber den Grund der Erkrankung zu nennen, auch der Arzt darf dies nicht. Gefährdet der Dienstnehmer durch sein Verhalten den Heilungsverlauf, setzt er allerdings einen Entlassungsgrund. Daher: Auch wenn Entlassungen grundsätzlich unverzüglich auszusprechen sind, Sachverhalte genau prüfen! Ihr Rechtsanwalt berät Sie gerne.

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