Dienstbarkeit

Die Großmutter hat in der Villa, die sie ihrer Enkelin geschenkt hat, ein kostenloses Wohnrecht vereinbart. Nun muss sie ins Altersheim und die Enkelin will die Villa vermieten. Die Großmutter lehnt dies ab. Wie ist die Rechtslage?
Eine persönliche Dienstbarkeit erlischt mit Ableben der berechtigten Person oder bei Verzicht. In einem Vertrag kann für solche Situationen eine Regelung vorgesehen werden. Die Beziehung eines Experten oder eine Expertin ist ratsam.

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