Gewährleistung / Schadenersatz

Ausschluss Gewährleistung bei Autokauf

Herr B. hat sich einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft. Nach nur wenigen Wochen ist das Auto nicht mehr funktionstüchtig. Im Kaufvertrag wurden sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Wie ist die Rechtslage?
Grundsätzlich kann der Autohändler die Gewährleistung nicht ausschließen oder einschränken. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren kann bei Gebrauchtwagen, bei denen seit dem Tag der ersten Zulassung ein Jahr verstrichen ist, maximal auf ein Jahr verkürzt werden.

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