Erbrecht I

Außereheliches Kind

Es war ein Unfall. Jetzt fehlt der Vater. Es gibt zwei Kinder aus der Ehe, sowie eine Ehegattin. Da stellt sich heraus, dass es von einer Jugendliebe ein außereheliches Kind geben soll. Wie ist die Rechtslage?
Im Österreichischen Erbrecht sind alle Kinder gleichgestellt. Das bedeutet, dass jedes Kind einen gesetzlichen Erbrechtsanspruch hat. Mindestgrenze ist der sogenannte Pflichtteil. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Ehegattin erbt neben den Kindern ein Drittel, zwei Drittel werden unter den Kindern aufgeteilt.

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